Rechte und Pflichten

Jedes Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche gehört der Kirchgemeinde seines Wohnortes an und ist zugleich Mitglied der Kantonalkirche.

 

Die reformierte Kirche ist demokratisch organisiert. Als Mitglied können Sie in Ihrer Kirchgemeinde Ihre Meinung frei äussern und das aktive und passive Wahlrecht ausüben.

 

Das liebe Geld. Als Mitglied haben Sie Kirchensteuern auf Ihr Einkommen und Vermögen zu bezahlen. Dafür erhalten Sie sämtliche Dienstleistungen der Kirche (Service compris) in Ihrer Gemeinde kostenlos.

 

In der Kirchenordnung sind in Artikel 82 die Rechte und Pflichten aufgeführt.

 

 

Diskretion

Es ist selbstverständlich, dass alle Ihre Angaben im Zusammenhang eines Wiedereintrittes streng vertraulich behandelt werden. Davon Kenntnis erhält nur die lokale Kirchenpflege, der Kirchenrat und die Steuerabteilung der Gemeindeverwaltung, welche ihrerseits dem Amtsgeheimnis verpflichtet sind.